Europäische Territoriale Zusammenarbeit

im Rahmen der neuen Ziel 3 Förderung der Europäischen Union im Zeitraum 2007 bis 2013

Die Aufwertung der ehemaligen Gemeinschaftsinitiative INTERREG als neues Ziel 3 des Europäischen Strukturfonds fokussiert die Programme der territorialen Zusammenarbeit stärker als bisher auf die Ziele der Strategien von Lissabon (Wachstum, Wettbewerbs- fähigkeit, Beschäftigung) und Göteborg (Nachhaltigkeit).

Regionalpolitik wird somit zum Schlüsselelement in der Strategie der Europäischen Union um Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Dabei wird die Zusammenarbeit auch künftig in drei Ausrichtungen weitergeführt:

  • in der grenzübergreifenden Form der Ausrichtung A durch gemeinsame lokale Initiativen,
  • auf der transnationalen Ebene der Ausrichtung B durch die Anwendung integrierter Ansätze zur räumlichen Entwicklung
  • sowie in der Ausrichtung C im Rahmen
    der interregionalen Zusammenarbeit durch die Vernetzung und den Austausch von Erfahrungen.

Die internationale Kooperation erfolgt auf der Grundlage gemein- samer Programme der jeweils beteiligten Partnerstaaten. Die darin festgelegten Themen- und Handlungsfelder werden durch Projekte umgesetzt. Die Europäische Union fördert die drei genannten Formen der Zusammenarbeit in der Strukturfondsperiode 2007-2013 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit rund 7,8 Mrd. €. Damit setzt Europa die Förderung der im Rahmen von INTERREG II C (1996-1999) erprobten und durch INTERREG III B (2000-2006) weiterentwickelten staatenüber- greifenden Zusammenarbeit fort.

Bei aller Kontinuität ist es erklärtes Ziel der Europäischen Kommission, die Projektarbeit stärker als bisher an der marktwirt- schaftlichen Praxis auszurichten und die Ergebnisse gezielt für die aktive Entwicklung des Binnenmarktes zu nutzen. Antragsberechtigt sind in allen Ausrichtungen regionale und kommunale Gebietskörper- schaften, wissenschaftliche Einrichtungen und Institute, Verbände aus Politik, Wirtschaft, Touristik und Umwelt sowie alle Unternehmen mit Interesse an einer grenzüberschreitenden und transnationalen Zusammenarbeit. Die Möglichkeit der Teilnahme an einer Ausrichtung ist abhängig vom Sitz des Antragstellers.

Das Land Baden-Württemberg sieht in der 2007 begonnenen Förderperiode die historische Chance für Europa, jene Grundlagen zu schaffen, die dauerhaft zu einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft führen. Die Landesregierung hat daher beschlossen, dass Baden-Württemberg sich auch in der neuen EU-Förderperiode intensiv an den Programmen zur Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (INTERREG IV) beteiligt.